Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant Langenberg
Vertragsgrundlage
Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung an das Restaurant Langenberg (Auftragnehmer) wird ein verbindlicher Vertrag zwischen Veranstalter und der Zoo Restaurants GmbH eingegangen.
Bestätige Personenzahl bei Anlässen und Änderungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführte Personenanzahl gilt als Grundlage für die Berechnung der Kosten und ist verbindlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, die definitive Teilnehmeranzahl bis 72 Stunden vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 72 Stunden vor der Veranstaltung bis maximal 20 % von der bestätigten Personenanzahl abzuweichen. Bis 48 Stunden vor dem Anlass akzeptiert der Auftragnehmer eine Reduktion um weitere 5% der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl. Diese Meldung gilt für die Verrechnung. Bei Erhöhung der Personenzahl ist der Auftragnehmer berechtigt, die effektive Personenzahl in Rechnung zu stellen.
Zahlungsmodalität
Der Auftragnehmer hat das Recht, jederzeit eine Anzahlung in der Höhe des erwarteten Gesamtumsatzes oder einen Teilbetrag, zahlbar bei Vertragsunterzeichnung, zu verlangen. Der Restbetrag ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Schlussabrechnung zur Zahlung fällig (Verfalltag). Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% seit Fälligkeit zu verlangen.
Annullation Bankette/Privatanlässe
Wird die gebuchte Veranstaltung aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen, annulliert, fallen folgende Ausfallentschädigungen an:
- bis 31 Tage vor Veranstaltungsdatum: kostenlos
- ab 30. bis 15. Tag: 50% der gebuchten Leistungen
- ab 14. bis 5. Tag: 75% der gebuchten Leistungen
- ab 4. Tag: 100% der gebuchten Leistungen
Berechnungsgrundlage für den entgangenen Umsatz ist jeweils der in der Auftragsbestätigung festgehaltene Umsatz mit den Mindestpreisen pro Menü.
Annullationsbedingungen öffentliche Anlässe
Folgende Kosten fallen bei kurzfristiger Absage durch Teilnehmende an:
- bis 8 Tage vor dem Anlass: kostenlos
- ab 7. bis 4. Tage vor dem Anlass: CH 50.– pro Person Unkostenbeitrag
- ab 3. Tag (72 Stunden) vor dem Anlass: 100% des gebuchten Arrangements
Annullationsbedingungen Übernachtungen
Folgende Kosten fallen bei kurzfristiger Absage an:
- Bis 3 Tage vor Ankunft: kostenlos
- 2 Tage vor Ankunft: 50 % der gebuchten Leistungen
- 1 Tag vor Ankunft: und nicht erscheinen 100% der gebuchten Leistungen
Die Zimmerpreise verstehen sich inkl. Frühstück und Mehrwertsteuer. Das Frühstück wird nicht vergütet, wenn es nicht eingenommen wird.
Annullation durch den Auftragnehmer
Hat der Auftragnehmer Grund zur Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes gefährdet, kann die Veranstaltung jederzeit entschädigungslos abgesagt oder das Programm nach eigenem Ermessen abgeändert werden. Dasselbe gilt bei einer Annullation in Folge höherer Gewalt (siehe Ziff. 10). Muss die Veranstaltung aus Gründen, für welche der Auftragnehmer einzustehen hat, annulliert oder geändert werden, so werden dem Veranstalter bzw. den Teilnehmenden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Die Haftung für dadurch beim Veranstalter bzw. den Teilnehmer*innen verursachte Schäden bestimmt sich nach Ziffer 9.
Musik, Künstler
Der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsteilnehmer*innen dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Genehmigung Für Musikalische oder andere künstlerische Darbietungen bedarf es der Absprache mit dem Auftragnehmer. Allfällige urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.
Schäden
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Auftragnehmers auftreten, wird der Auftragnehmer bei Kenntnis bzw. auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten. Jede weitere Haftung für direkte, indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Hilfspersonal ist im gesetzlichen Umfang ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für alle Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar, Tieren und Umschwung entstehen und hat sich angemessen zu versichern. Des Weiteren haftet der Veranstalter für Personenschäden der Veranstaltungsteilnehmer*innen und hat sich ebenfalls angemessen versichern zu lassen. Für defekte oder fehlende Gegenstände ist der Veranstalter ebenfalls haftbar. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die durch die Veranstaltungsteilnehmenden, deren Mitarbeitenden oder Dritte aus deren Bereich verursacht werden. Wird der Auftragnehmer von Dritten für Schäden aus diesem Vertrag in Anspruch genommen, hält der Veranstalter den Auftragnehmer vollumfänglich schadlos. Die Versicherung von Gegenständen, die durch den Veranstalter oder Veranstaltungsteilnehmende mitgebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Der Auftragnehmer kann den Nachweis von bestimmten Versicherungen verlangen.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers wie z.B. Streik, Krieg, Aufruhr, Unruhen, Vandalismus, Terrorismus, Epidemie / Pandemie, Unfall eines Tieres oder Menschen, Ausbruch eines Tieres, Energieausfall, Brand, Überschwemmung oder Sturm die Erbringung einer oder aller unserer Dienstleistungen gemäss Veranstaltungsvertrag verhindert oder erheblich erschwert.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die Stadt Zürich.