Hunde im Wildnispark Zürich

Hunde sind im Wildnispark Zürich an der Leine grundsätzlich willkommen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und andere Gäste und beachten Sie die Orte, an denen Hunde nicht erlaubt sind.

Auf dem ganzen Areal des Wildnispark Zürich gilt Leinenpflicht für alle Hunde.
Ausnahme: zwischen Sihluferweg und Sihl. Dort ist das freie Laufenlassen von 1. August bis 31. März erlaubt. Ein Hundeverbot gilt im Tierpark Langenberg an folgenden Orten:

  • Langenberg West
  • Müsli-Hüsli
  • Wildkatzenhaus

Nach dem stürmischen Wetter ist im Sihlwald weiterhin Vorsicht geboten. Bitte achten Sie auf lose Äste.

Parkregeln

Rücksicht und Respekt

Helfen Sie mit, das einzigartige Walderlebnis und die persönlichen Begegnungen mit den Wildtieren zu erhalten.

Regeln Langenberg

  • Füttern und streicheln Sie keine Tiere.
  • Radfahren und Reiten sind verboten.
  • Grillieren Sie nur an den offiziellen Feuerstellen.
  • Lassen Sie keinen Abfall liegen.
  • Führen Sie Hunde an der Leine.

Hunde sind verboten im Langenberg West, im Müsli-Hüsli sowie im Wildkatzenhaus.

Schutzregeln Sihlwald

  • Hunde sind an der Leine zu führen. Zwischen Sihluferweg und Sihl besteht vom 1. August bis 31. März keine Leinenpflicht. Während der Setz- und Brutzeit der Wildtiere (April bis Juli) müssen Hunde jedoch an der Leine geführt werden.
  • Feuern nur an den markierten Feuerstellen
  • Abfall wegwerfen verboten
  • Lagern, Zelten und Kampieren verboten
  • Modellluftfahrzeuge und Drohnen verboten
  • Radfahrverbote befolgen
  • Reitverbote befolgen
  • Zutrittsverbote befolgen

In Kernzone und Naturschutzzone gilt zusätzlich:

  • Wege verlassen verboten
  • Jegliches Sammeln verboten
  • Feuern verboten